Hier haben wir einige geschichtliche Daten für Sie zusammengetragen
1. Geschichte der Feuerwehr Abens
Die Feuerwehr Abens (früher Feuerwehr Abens-Hemhausen) wurde am 20.08.1879 gegründet. Später im Jahr 1965 wurden die Feuerwehren Abens (Abens-Hemhausen), Hirnkirchen und Sillertshausen zur Großfeuerwehr "Abens-Hirnkirchen-Sillertshausen" zusammengelegt.
Ein Zitat aus der Chronik der Feuerwehr Abens lautet: "1951 wurde das 70-jährige Gründungsfest von 1949 nachgeholt, da wegen der Kriegsgefangenschaft noch viele Männer fehlten." Im Juli des gleichen Jahres fand zudem eine Großübung der Feuerwehren Hirnkirchen, Abens und Sillertshausen statt.
Nachfolgend haben wir einige ältere Einsätze nach Gründung der Feuerwehr aufgelistet:
-1926 Brand eines Nebengebäudes durch Blitzschlag in Sillertshausen
-1931 Brand eines Stadls durch Kurzschluß in Mooshof
-1939 Brand eines Stadls durch Kurzschluß in Sillertshausen
-1959 Brand eines landw. Anwesens in Dellnhausen durch Blitzschlag
-1973 Brand eines Stadls und der Scheune in Hirnkirchen
Hier handelt es sich nur um einige Einsätze und um keine abschließende Liste. Eine abschließende Aufzählung würde den Rahmen dieses kurzen geschichtlichem Abrisses jedoch sprengen.
Am 05.08.1979 konnte man das 100-jährige Gründungsfest der Freiwilligen Feuerwehr Abens unter der Leitung des damaligem 1. Kommandanten und mittlerweile Ehrenvorsitzenden Georg Huber sen. feiern. Gleichzeitig fand die Segnung der renovierten Fahne, welche im Jahr 1966 angeschafft wurde, statt. Das Festprogramm stellte sich dabei wie folgt dar:
-8:00 Uhr Empfang der Vereine beim Denk
-10:00 Uhr Festgottesdienst am Sportplatz - Segnung der renovierten Fahne
-11:00 Uhr Festzug mit Begleitung der Dellnhauser Musikanten zum Wirt
-12:00 Uhr gemeinsames Mittagessen beim Wirt in Abens
Schirmherr war hier der damalige Bürgermeister der Marktgemeinde Au i. d. Hallertau Willi Kobl.
Die Fahnenweihe der Feuerwehrfahne Abens fand am Sonntag, dem 29. Mai 1966 statt. Mehr zur Feuerwehrfahne finden Sie auf unserer Seite unter der Rubrik Feuerwehrfahne.
Nachfolgend haben wir die Feuerwehrkommandanten und - soweit uns diese bei Erstellung dieser Internetseite vorlagen - die zweiten Feuerwehrkommandanten seit Gründung der Feuerwehr im Jahr 1879 aufgeführt:
Das damalige Gerätehaus der Feuerwehr in Abens wurde im Jahr 1965 errichtet. Am 01. April 1997 fand der Abriss dieses Gerätehauses statt und es wurde an gleicher Stelle der Neubau des derzeitigen Feuerwehrhauses errichtet. Mehr hierzu erfahren Sie unter der Rubrik Feuerwehrhaus.
Quellenangaben zu den geschichtlichen Daten: Chronik der Feuerwehr Abens
2. Wappen der Freiwilligen Feuerwehr Abens
Das Wappen der Freiwilligen Feuerwehr Abens zeigt die Pfarrkirche Mariä Geburt in Abens*. Dieses können Sie hier nachfolgend sehen.
*Hinweis: Link führt zu Wikipedia
3. Allgemeines
Das Feuerwehrwesen in Bayern ist ähnlich wie in anderen deutschen Ländern organisiert. Als Symbol für die bayerischen Feuerwehren dient das Bayerische Feuerwehrwappen, das in dieser Form seit 1947 verwendet wird. Dieses sehen Sie hier nachfolgend.
Nach Art. 30 GG und Art. 70 GG liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern. Gemäß Art. 83, Abschnitt 1 der Bayerischen Verfassung obliegt die Aufgabe „Feuerschutz“ den Gemeinden. Das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) und die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) sind die rechtlichen Grundlagen für das Feuerwehrwesen in Bayern. Die Geschichte der Feuerwehr geht bis auf die Römerzeit zurück. Die Bekämpfung der Gefahren, die durch Brände entstehen, wurde schon damals als notwendig gesehen. Erst die Erkenntnis, dass der Bürger sich nicht alleine nur auf die Obrigkeit beruhen und verlassen, sondern vielmehr sein Schicksal selbst in die Hand nehmen sollte, trug maßgeblich zur Gründung von Freiwilligen Feuerwehren bei.
In Bayern liegt die Organisation und Aufstellung der öffentlichen Feuerwehren primär bei den Gemeinden. So bestimmt Art. 4 Abs. 1 Satz 2 BayFwG: „Die gemeindlichen Feuerwehren sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinden.“ Nach Art. 1 Abs. 1 BayFwG sind der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst eine Pflichtaufgabe jeder Gemeinde. Das jeweils zuständige Landratsamt ist gemäß Art. 110 Satz 1 GO Rechtsaufsichtsbehörde der kreisangehörigen Gemeinde; die Regierung gemäß Art. 110 Satz 3 GO obere Rechtsaufsichtsbehörde. Für die kreisfreien Gemeinden ist die jeweilige Regierung nach Art. 110 Satz 2 GO Rechtsaufsichtsbehörde und das Innenministerium nach Satz 4 obere Rechtsaufsichtsbehörde. Nach Art. 108 GO beraten die Aufsichtsbehörden auch.
Mehr Information zum Feuerwehrwesen in Bayern finden Sie auch auf Wikipedia: >Zu Wikipedia
Quelle: Wikipedia