In Gebieten, die besonders gefährdet sind, oder in der Umgebung von Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential wird die Bevölkerung nicht nur mit Rundfunkdurchsagen gewarnt, sondern auch mit Sirenen und Lautsprecherfahrzeugen. Auf diese Art und Weise wird die Bevölkerung zum Beispiel bei der Freisetzung von luftgetragenen Schadstoffen gewarnt.
Bayern hat mit der Verordnung über öffentliche Schallzeichen die Bedeutung der in Bayern verwendeten Sirenensignale festgelegt.
Die wichtigsten Sirenensignale sind:
Alarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren dient.
Signal: Dreimal in der Höhe gleichbleibender Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden Dauer, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen:
Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten.
Signal: Heulton von einer Minute Dauer:
Mehr Informationen zu Sirenen- und Lautsprecherwarnungen finden Sie auch auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.
Quelle: Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
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